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Was Sie vor einer Renovierung über unser Haus wissen müssen

Falls Sie eine grundlegende Sanierung Ihres Bads/der Gästetoilette/Duschraumsplanen, informieren Sie bitte die Verwaltung:

Ein Bewohnerwechsel ist für die Verwaltung eine Gelegenheit, eine möglicherweise erforderliche Strangsanierung vorzunehmen. Dabei werden – falls erforderlich – Leitungen und/oder Zähler ausgetauscht. Die Kosten für eine solche Sanierung trägt die Eigentümergemeinschaft. 

 

Sollten Sie vorhaben, im Rahmen einer Badsanierung die Ummantelung des Strangs zu entfernen, sind beim Ausbau und der Entsorgung bestimmte Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, da das seinerzeit verwendete Material Eternit Asbestfasern enthält. Die Fasern sind im Eternit „gebunden“ und dadurch gesundheitlich weitgehend unbedenklich. Das Material sollte jedoch nicht gesägt oder gebohrt werden. Die Verwaltung informiert Sie gerne über Einzelheiten.

Die Verwaltung empfiehlt, im Rahmen von größeren Sanierungsvorhaben auch die Elektroleitungen zu modernisieren. In der Entstehungszeit des Wohnparks wurden zweiphasige Elektroleitungen verbaut; die heute üblichen dreiphasigen Leitungen bedeuten ein Plus an Sicherheit und Zuverlässigkeit.

 

Sollten Sie vorhaben, Heizkörper auszutauschen,  stellen Sie bitte unbedingt den Kontakt zwischen dem von Ihnen beauftragten Heizungs-/Sanitärfachmann und den Hausmeistern her, um Schäden - schlimmstenfalls Wasserschäden im ganzen Haus – zu vermeiden: Das Wasser muss bei Arbeiten an den Heizkörpern in jedem Fall durch die Hausmeister abgestellt werden. Das im Wohnpark verbaute Einrohr-Leitungssystem entleert schlagartig das darin zirkulierende Wasser, falls es beschädigt oder unsachgemäß geöffnet wird. Aus diesem Grund sollte auch der Verlauf der Heizungsrohre unter z.B. dem Badezimmer-Boden sorgfältig geprüft werden, bevor es durch versehentliche Beschädigungen zu Ãœberschwemmungen kommt. Nach einem Austausch von Heizkörpern müssen neue Heizungszähler von Brunata montiert werden; informieren Sie deshalb unbedingt die Verwaltung.

 

Sollen Sie Ihren Balkon sanieren, informieren Sie bitte die Verwaltung, damit geprüft werden kann, ob die Verfugung des Balkonbodens zuvor erneuert werden muss. Wenn Sie über einen Bodenbelag nachdenken, beachten Sie bitte, dass der Balkonboden entsprechend der jahreszeitlich schwankenden Temperaturen stark „arbeitet“ – Fliesen haften deshalb nur bei einer professionellen Vorbereitung des Bodens. Beachten Sie, dass in den kommenden Jahren eine grundlegende Sanierung der Balkonbrüstungen stattfinden wird, die im Extremfall auch die Balkonböden betreffen wird. Die Verwaltung informiert Sie über den Stand der Planungen.

 

Planen Sie, die Fenster und Balkontüren durch energiesparendes Glas und ggf. auch –Rahmen zu modernisieren? Bitte beachten Sie, dass die Fenster und Türen ein wichtiges Gestaltungsmerkmal unserer Wohnanlage sind und selbst geringe Abweichungen (etwa der Glasfarbe oder der Rahmenstärke) sofort unangenehm auffallen werden – und damit Ärger heraufbeschwören. Laut geltender Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft dürfen ausschließlich Fensterrahmen aus Holz montiert werden; Plastik- oder Metallrahmen sind unzulässig. Schlimmstenfalls müssen abweichende Fenstereinbauten wieder demontiert werden!  Sie finden links im Kapitel "Farbanstriche" Einzelheiten zu den Vorgaben bei Fenster- und Balkontürsanierungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. 

 

Anstrich Fassade und Fenster

Auch für die zu verwendenden Farben gibt es genaue Anweisungen, damit ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist. Sie finden die Angaben unter dem Menüpunkt "Farbanstriche". 
 

Wände – mal stahlhart, mal leicht...

Die tragenden Wände des Wohnparks bestehen aus sehr hartem Stahlbeton, an der die meisten konventionellen Bohrmaschinen scheitern: Bitte verwenden Sie deshalb möglichst eine hydraulische Bohrmaschine, um Material, Zeit und Nerven (nicht zuletzt Ihrer Nachbarn) zu schonen. Bitte beachten Sie beim Bohren die Ruhezeiten, da der Beton durch das gesamte Haus in fast ungeminderter Lautstärke fortpflanzt. Bitte weisen Sie Ihre Handwerker unbedingt auf diese Regeln hin. Die Stahlbetonwände dürfen aus statischen Gründen nicht entfernt werden.

 

Die nichttragenden Wände des Wohnparks bestehen aus leichtem Gasbeton. Dieses Material lässt sich problemlos bohren, nageln und auch leicht entfernen – falls Sie beispielsweise vorhaben, eine offene Küche ohne trennende Wand zum Essbereich zu verwirklichen. Bitte beachten Sie, dass der Gasbeton beim Abbruch stark staubt und beim Abtransport große Sorgfalt erfordert, da schon Bruchstückchen ähnlich wie zerbrochene Schulkreide wirken: Die Flure müssen abgeklebt werden; der Abtransport des Abbruchmaterials muss mit dem Hausmeister unbedingt vorab besprochen werden.  

 

Wohin mit Schutt und Sperrmüll?

Für Bauschutt bestellen Sie bei einem Fachunternehmen einen Container; dessen Aufstellungsort am/vor dem Haus stimmen Sie mit den Hausmeistern und der Verwaltung ab.

Die Abholung von Sperrmüll können Sie unabhängig jederzeit bei den Abfallbetrieben der Stadt Köln (Tel. 0221 - 922 2222) bestellen.

 

Wichtig: Achten Sie sorgfältig darauf, dass Ihre Nachbarn nicht unter Schmutz und Abfall leiden müssen. Die Wege Ihrer Handwerker zwischen Ihrer Wohnung, dem Treppenhaus und/oder Aufzug müssen abgeklebt und täglich gereinigt werden. Reinigen Sie auch die Treppen/Zugänge vor dem Haus, damit kein Schmutz erneut ins Haus getragen werden kann.  

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