Tierhaltung
Die Haltung von Tieren – insbesondere Katzen und Hunden – in einer Wohnanlage erfordert von ihren Haltern ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Grundsätzlich ist die Hundehaltung der Verwaltung zu melden.
Es versteht sich für Tierfreunde von selbst, dass der Zuschnitt der meisten Wohnungen für die Haltung großer Hunderassen denkbar ungeeignet ist. Kampfhunde und andere Rassen, die aufgrund ihrer Rasse oder ihr Verhalten auf andere Bewohner beängstigend wirken, können von der Verwaltung untersagt werden. Hunde sind auf dem gesamten Grundstück des Wohnparks grundsätzlich jederzeit anzuleinen.
Beachten Sie, dass auch freilaufende Katzen, die z.B. auf fremden Terrassen im Erdgeschoss umherstreunen oder Jagd auf Singvögel machen, nicht von Jedermann gern gesehen werden und zu erheblichem Verdruß führen können.
Ob Lärm, Ausscheidungen, Einbringen von Flöhen oder andere Formen der Belästigung von Ihrem Haustier verursacht wurden oder von Ihnen persönlich, macht keinerlei Unterschied: Verantwortlich und haftbar ist der Halter – immer und ohne „mildernde Umstände“.
Die Verwaltung ist angehalten, Verunreinigungen der Wohnanlage – im Gartenbereich ebenso wie in Fluren, Eingängen, der Tiefgarage, aber auch den umgebenden Gehsteigen durch Hunde oder Katzen zur Anzeige zu bringen. Die Ruhezeiten der Wohnanlage gelten auch für Hunde.
Auch die angrenzenden Rheinauen-Wiesen sind kein Hundeklo, sondern ein Ort in dem Kinder spielen, Menschen ihre Picknickdecke ausbreiten usw. – deshalb nehmen zivilisierte Hundebesitzer einen Plastikbeutel mit, um Hinterlassenschaften hygienisch zu entsorgen. Bedenken Sie, daß gefährliche Krankheiten durch Hunde- und Katzenkot (Würmer, Toxoplasmose uvm.) übertragen werden – ein hygienisches Entsorgen des Kots schützt die Gesundheit von Mensch und Tier.
Im Wohnpark Rodenkirchen wohnen auch die Haustiere äußerst geschmackvoll und legen großen Wert auf ein gepflegtes Ambiente