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Markisen

Markisen unterliegen in Farbe, Muster oder Bauart keinen Beschränkungen, solange sie nicht - in eingefahrenem Zustand – dauerhaft über die Balkonbrüstungen hinausragen. Es gibt unterschiedliche Markisentypen: dazu gehören etwa Senkrecht-Markisen die vertikal von der Decke zur Brüstung verlaufen und keine Gelenkarme aufweisen oder Gelenkarm-Markisen, die ein „Dach“ über den Balkon bilden, aber eine mitunter massive Mechanik besitzen, die von der Wohnung aus sichtbar bleibt. Der Fachhandel informiert Sie gerne; Ihre Nachbarn berichten Ihnen sicher auf Nachfrage von ihren Erfahrungen. 

 

Außen an den Fenstern angebrachte Rolladen, Rollos, o.ä. sind mit Ausnahme der Penthäuser NICHT zulässig und müssen auf Kosten des Verursachers wieder entfernt werden! 

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